Finanzierung

Es wird kein Schulgeld erhoben. Keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben Kollegiaten, die bis zum Schulbeginn das 45. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmeregelungen erfährt man beim Amt für Ausbildungsförderung der Landkreise.

Alle anderen neu beginnenden Kollegiaten haben Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), und zwar unabhängig vom Elterneinkommen.

Siehe auch den BAföG - Schülerflyer von 9/2023.

Zuständig für Antragstellung und  Auszahlung ist das Amt für Ausbildungsförderung. Wer den Vorkurs belegt, muss in der Regel den Antrag in dem Landkreis stellen, in dem er bzw. seine Eltern ihren Hauptwohnsitz haben. In diesem Fall ist das BAföG im ersten Jahr elternabhängig! Nach dem Vorkurs ist das BAföG-Amt des Erzgebirgskreises zuständig. Der Antrag auf Ausbildungsbeihilfe muss jedes Jahr neu gestellt werden!

Für nähere Auskünfte steht Ihnen die Mitarbeiter des Amts auch direkt unter der Telefonnummer: 03733 / 831-0 bzw. der Faxnummer: 03733 / 831-85 3550 zur Verfügung. Anfragen können auch per Mail an: bafoeg@kreis-erz.de gestellt werden.
Weitere Informationen können Sie auch auf der Webseite des Landratsamtes erhalten.
Klicken Sie dazu dort rechts oben auf "Bürgerservice", dort gleich oben auf "Landratsamt A-Z" dann in der Kopfzeile der Übersicht auf B und wählen Sie dann Bafög Schüler und Kollegiaten aus.

Es reicht aus, wenn bei Beginn der Ausbildung in Breitenbrunn die BAföG-Unterlagen eingereicht werden, dazu findet am ersten Schultag eine Informationsveranstaltung statt. Anträge können zur schnelleren Bearbeitung aber auch schon vorher gestellt werden, falls keine Unterkunft am Ort gemietet wird (siehe Mietzuschuss).

Das (gelbe) Formblatt 2 (Schulbescheinigung) erstellen wir, dürfen es Ihnen aber erst am ersten Schultag aushändigen.

Während der Ausbildung sind Kollegiaten bis zum 25. Lebensjahr berechtigt, sich bei der Krankenkasse ihrer Eltern familienversichern zu lassen. Danach müssen Sie den Beitrag selbst bezahlen. Mit einem entsprechenden Änderungsantrag beim Amt für Ausbildungsförderung kann auch dieser zurückerstattet werden.

Bis zum 25. Lebensjahr eines Kollegiaten sind dessen Eltern berechtigt, Kindergeld zu erhalten bzw. über den Lohnsteuerjahresausgleich einen Ausbildungsfreibetrag geltend zu machen. (Seit 01. April 2001 wird das Kindergeld nicht mehr in die Bemessungsgrenze für das BAföG aufgenommen.)

Die Kollegausbildung erfolgt im Tagesunterricht mit freiem Samstag und Schulferien (es gelten die normalen Schulferien des Freistaates Sachsen und dessen Feiertage). Eine gleichzeitige Berufsausübung ist daher nicht möglich, wohl aber Ferien- und Nebenjobs.

Für Interessenten werden Unterkünfte in einem Wohnheim oder in Ferienwohnungen in Schulnähe bereitgestellt. Im BAföG ist bereits ein Mietzuschuss enthalten, dessen Berechnungsgrundlage der Mietvertrag ist. Wie hoch der prozentual enthaltende Betrag ist, erfahren Sie direkt beim Amt für Ausbildungsförderung.

Die Kollegiaten haben z.Z. NICHT die Möglichkeit, am Mittagessen bzw. der Pausenversorgung der Mensa teilzunehmen, da die Mensa geschlossen ist.
An einer Alternative wird gearbeitet.

Als junger Kollegiat (bis 26 Jahre) dürfen Sie auch preiswert Bus und Bahn fahren! Das JLT "Junge Leute Ticket" erhalten Sie vom Verkehrsverbund Mittelsachen unter "Antrag zum Abonnement". Dort dann das JLT ankreuzen und mit einem Passbild ab zum nächsten Verkehrsbüro!

Ebenfalls interessant für Kollegiaten ist das Deutschlandticket, welches Sie hier bekommen!

(übernommen von jt, letzte Änderung am 26.10.2023 JF)