90.Grundschule Dresden

90. Grundschule Dresden

Eine Schule im Grünen

Übergang zu Mittelschule und Gymnasium

Der Übergang an weiterführende Schulen nach der Klasse 4 ist ein wichtiger Schritt in der Schullaufbahn unserer Schüler.
Wir möchten deshalb Schüler und vor allem Eltern im Rahmen der Schullaufbahnberatung unterstützen und beraten. Neben den Gesprächen mit den Klassenleitern, den Fachlehrern und dem Elternabend in der 3. Klasse erhalten Sie auf dieser Seite Informationen zu diesem Thema.

Bildungsempfehlung

Im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 4 erhalten alle Schüler eine Bildungsempfehlung.
Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht hat und keines dieser Fächer mit der Note 'ausreichend' oder schlechter benotet wurde. Auch sollten das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, seine schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums gerecht wird.

Eignungsprüfung

Ein Schüler, dem die Bildungsempfehlung für die Mittelschule erteilt wurde und der seine Ausbildung am Gymnasium fortsetzen möchte, kann auf Antrag der Eltern an einer schriftlichen Eignungsprüfung für das Gymnasium teilnehmen. Es ist eine schriftliche Prüfungsarbeit anzufertigen, die die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten. Der Schüler hat die Eignungsprüfung bestanden, wenn die Note 'gut' oder besser ist.

Welche Schule ist für mein Kind am besten geeignet?

Im Elternabend zur Schullaufbahnberatung in der 3. Klasse konnten Sie sich ein allgemeines Bild von der sächsischen Mittelschule und dem Gymnasium machen. Viele Schulen bieten die Möglichkeit, an einem Tag der offenen Tür die Schule genauer kennen zu lernen:

Zeitleiste zur Bildungsempfehlung

Eltern, für deren Kind der Wunsch Bildungsempfehlung Gymnasium besteht, die aber eine Bildungsempfehlung Mittelschule erhalten haben, können bis zum 12.03.2012 einen Antrag auf Teilnahme an einer Eignungsprüfung unter Angabe des Gymnasiums ihrer Wahl stellen. Die Eignungsprüfung findet am 15.03.2012 statt. Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird den Eltern bis zum 23.03.2012 mitgeteilt. Nach bestandener Eignungsprüfung können die Eltern bis zum 04.04.2012 einen Aufnahmeantrag am Gymnasium ihrer Wahl stellen. Die Schüler sind in diesem Fall von den Eltern bei der Mittelschule abzumelden. Sind die Kinder bereits am Gymnasium angemeldet, teilen die Eltern dem Schulleiter des Gymnasiums das Ergebnis der Aufnahmeprüfung bis zum 04.04.2012 mit.

Sofern erst am Ende des Schuljahres eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt werden kann, wird diese am 12.07.2012 schriftlich bekannt gegeben. Die betreffenden Eltern können bis zum 23.07.2012 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen. Eine Entscheidung über die Aufnahme am Gymnasium erfolgt dann am 03.08.2012.

Informationen zum Aufnahmeverfahren an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung erhalten Sie beim Schulleiter.

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