Dem Prüfungsteilnehmer werden vier Aufgaben vorgelegt, zwei Pflichtaufgaben und zwei Wahlaufgaben. Er hat die zwei Pflichtaufgaben und eine Wahlaufgabe zu bearbeiten. Diese Auswahl trifft der Prüfungsteilnehmer. Werden beide Wahlaufgaben bearbeitet, so hat der Prüfungsteilnehmer die zu bewertende Wahlaufgabe deutlich zu kennzeichnen.
Zur Lösung jeder Aufgabe ist ein neuer Reinschriftbogen zu verwenden.
Der Aufgabensatz der Pflichtaufgaben umfasst X Blätter (einschl. Deckblatt).
Der Prüfungsteilnehmer ist verpflichtet, seinen Aufgabensatz umgehend auf Vollständigkeit zu prüfen und Abweichungen der Aufsicht führenden Lehrkraft anzuzeigen.
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