Hinweise
zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Physik
(Realschulabschluss und Qualifizierender Hauptschulabschluss)
vom 04.
Mai 2000
Az.: 34-6613.30/200
Quelle:
Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Nummer
5/2000 vom 25.05.2000
Die schriftliche Prüfung besteht
aus einem Pflichtteil und einem Wahlteil. Von den Wahlaufgaben hat der Prüfungsteilnehmer
nur eine zu bearbeiten.
In der Abschlussprüfung sollen
die Prüfungsteilnehmer solides und anwendbares Wissen über grundlegende
physikalische Gesetze und Begriffe, Arbeitsweisen und Anwendungen der Physik
sowie erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten nachweisen.
Die Aufgaben sind so gestaltet, dass
die Prüfungsteilnehmer ihr Wissen, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten
in folgenden Anforderungssituationen nutzen können:
- Erläutern physikalischer
Gesetze und Begriffe an praktischen Beispielen
- Beschreiben und Erklären
physikalischer Erscheinungen
- Planen, Durchführen und Auswerten
von Experimenten
- Beschreiben des Aufbaus und Erklären
der Wirkungsweise technischer Geräte und Anlagen
- Lösen physikalischer Aufgaben
auch unter Nutzung mathematischer Methoden und Verfahren
Ein Schwerpunkt ist die Anwendung
des Wissens und Könnens auf praxisbezogene Aufgaben und Probleme. Demonstrations-
und Schülerexperiment sind Bestandteil der Prüfung.
Inhaltliche
Schwerpunkte:
(1) Mechanik
(2) Schwingungen und Wellen
(3) Thermodynamik
(4)
Elektrizitätslehre
(5) Kernphysik
(6) Energie, Umwelt und Mensch
Erlaubte
Hilfsmittel:
- Taschenrechner (nicht grafikfähig,
nicht programmierbar, ohne Computer-Algebra-System)
- Tabellen-und Formelsammlung (ohne
ausführliche Musterbeispiele sowie ohne Wissensspeicheranhang)
- Zeichengeräte