90.Grundschule Dresden

90. Grundschule Dresden

Eine Schule im Grünen

Schulanfänger

Termine

Die Anmeldung der Kinder für das Schuljahr 2012/2013 findet am 29.09. und 04.10.2011 in der Zeit von 14 - 18 Uhr statt. Wir führen an diesem Tag auch einen Schulaufnahmetest durch. Bitte bringen Sie Ihr Kind mit in die Schule.

Die gesetzlich vorgeschriebene Schulaufnahmeuntersuchung erfolgt durch Kinder- und Jugendärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Der Termin wird zur Schulanmeldung bekannt gegeben.

Möchten Sie unsere Schule kennen lernen? Am 21.09.2011 haben Sie zum Tag der offenen Tür von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr Gelegenheit dazu. Wir zeigen Ihnen gern unsere Schule und beantworten Ihre Fragen.

Für unsere Schulanfänger veranstalten wir am 31.03.2012 von 9 Uhr bis 11 Uhr einen Spielvormittag. Die Kinder erleben einen Mini-Schultag mit Malen, Singen, Basteln und Sportspielen.

Der Schulstart rückt nun immer näher. Wir möchten den zukünftigen Schülern unserer 1. Klassen noch einmal im ABC-Club die Möglichkeit bieten, Schulluft zu schnuppern. Termine für den ABC-Club sind am 24.04., 08.05., 22.05., 05.06., 19.06. und 03.07.2012, jeweils von 15:15 Uhr bis 16:00 Uhr.

Den ersten Elternabend führen wir am 13. Juni 2012 (19 Uhr) durch. Sie erhalten von uns eine schriftliche Einladung.

Die Schuleinführungsfeiern finden am 01.09.2012 10 Uhr und 11 Uhr statt.

Wann muss bzw. kann ich mein Kind an der Grundschule anmelden?

Nach dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2012/13 für alle Kinder, die zwischen dem 01. Juli 2005 und dem 30. Juni 2006 geboren sind, die Schulpflicht.
Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2012 das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden. Eine Aufnahme kann dann erfolgen, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungstand besitzen. Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter.

Wo melde ich mein Kind an?

Laut Schulgesetz hat der Schüler die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk oder Einzugsbereich er wohnt. Die Stadt Dresden hat gemeinsame Schulbezirke für mehrere Schulen festgelegt. Das heißt, die Eltern können innerhalb des Schulbezirkes wählen, welche Schule ihr Kind besuchen soll. Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufnahmekapazität der gewünschten Schule dies zulässt.
Zu unserem Schulbezirk gehören die 89., 120., 122. und unsere 90. Grundschule.
Wünschen Eltern, dass ihr Kind eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besucht, können sie nach der im Schulbezirk erfolgten Anmeldung an der gewünschten Schule einen Antrag auf Aufnahme stellen.

Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?

Die Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten vom Schulverwaltungsamt der Stadt Dresden ein Schreiben mit der Aufforderung zur Anmeldung an einer Grundschule des Schulbezirkes. Dieses Schreiben müssen die Eltern zur Anmeldung mitbringen. Außerdem ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.
Folgende Daten werden erhoben:

  1. Name und Vorname der Eltern des Kindes;
  2. Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes;
  3. Geschlecht des Kindes;
  4. Anschrift der Eltern und des Kindes;
  5. Telefonnummer, Notfalladresse;
  6. Staatsangehörigkeit des Kindes;
  7. Religionszugehörigkeit des Kindes;
  8. Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind;
  9. ob im Jahr vor der Schulaufnahme ein Kindergarten besucht wird.

Die Daten nach Nummer 6 und 8 sind nur mit Einwilligung der Eltern gemäß Sächsischem Datenschutzgesetz §4 Abs.1 und 2 zu erfassen.

Was ist das Besondere an der 1. Klasse?

Die Klassenstufen 1 und 2 bilden eine pädagogische Einheit. Den Lehrerinnen und Lehrern lässt der Lehrplan in dieser Zeit so viel Freiheit, dass Sie den Unterricht angepasst an die Fortschritte der Klasse gestalten können. Sie tragen mit der Gestaltung des Unterrichts dem aktuellen Lernstand der Kinder, dem unterschiedlichen Lerntempo und den individuellen Lernvoraussetzungen Rechnung. Deshalb gibt es nach der 1. Klasse keine Versetzungsentscheidung - jedes Kind wechselt in die Klasse 2. Mit Zustimmung der Eltern und der Klassenkonferenz kann ein Kind allerdings auch die Klassenstufe 1 wiederholen.

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